Fernwartung

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  1. Verträge treten mit der Unterzeichnung des Vertrages in Kraft. Bei Hausverkäufen ist der Käufer berechtigt, innert 7 Tagen nach Abschluss dieses Vertrages, schriftlich zurückzutreten. Die Frist ist gewahrt, wenn die Postaufgabe am letzten Tag vor Ablauf der Frist erfolgt.
    Falls die ALLWARE AG aus Gründen der Kulanz ausserhalb dieser Frist ein Gerät zurück nimmt, hat der Käufer eine Umtriebsentschädigung von 25% des Kaufpreises, mindestens aber 87 Schweizer Franken zu bezahlen.
  2. Lieferverzögerungen geben dem Käufer kein Recht auf Vertragsaufhebung, Entschädigung oder zurückhalten des Kaufpreises.
  3. Die ALLWARE AG leistet Hardware-Garantie für die umstehend erwähnte Dauer. Alle Art von Software ist von der Garantie ausgeschlossen.
    • Die Garantieleistung in den ersten 12. Monaten umfasst die Ausführung von Reparaturen sowie den Einbau von Ersatzteilen inklusive Arbeitszeit. Ausgenommen Akkus: diese haben nur 6 Monate Garantie.
    • Die Garantieleistung ab dem 13. Monat bis zum Ende der Garantie umfasst den Einbau von Ersatzteilen. Die Arbeitszeit wird separat in Rechnung gestellt.
    • Die Garantie bei Reparaturen von Geräten beträgt 6 Monate auf den gleichen Fehler der vorangegangenen Reparatur. Andere/weitere Fehler sind nicht Garantie berechtigt.
    • Für die Ausführung von Garantiereparaturen am Domizil des Käufers wird die Wegzeit in Rechnung gestellt.
    • Von der Garantie ausgenommen sind Schäden, welche durch Abnützung, Alterung und unsachgemässe Behandlung entstanden sind.
    • Die Garantie erlischt, wenn Waren trotz erkennbarer Mängel vom Kunden oder durch Dritte repariert, geändert und weiterverarbeitet werden.
    • Die Rechnung gilt gleichzeitig als Garantieschein. Sie ist sorgfältig aufzubewahren und bei der Geltendmachung von Garantieansprüchen der ALLWARE AG vorzuweisen.
  4. Dieser Vertrag ist in 2 Exemplaren angefertigt. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Vorbehalte, Ergänzungen und Bedingungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
  5. Die im Vertrag erwähnten Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ALLWARE AG.
  6. Beträge, welche nicht fristgerecht bei uns eingehen, belasten wir mit einem Verzugszins von 5% ab der 1. Mahnung. Ab der 2. Mahnung wird eine Gebühr von Fr. 20.-- pro Mahnung verrechnet. Ebenso fallen alle Inkassogebühren zu Lasten des Käufers. Unberechtigte Abzüge werden nach belastet.
  7. Gerichtsstand ist Olten SO.
    Unsere Verträge unterliegen schweizerischem Recht.
    Alle Preise sind inklusive MWST. von 7.7%